Ziel ist die Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten mit angemessenem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten durch die qualitative Entwicklung und Anpassung des Wohnungsbestands an energetische, demografische und räumliche Herausforderungen durch Sanierung, Umbau, Erweiterung sowie Modernisierung und den Erwerb von Belegungsrechten. Durch die Förderung des Neubaus sollen insbesondere in Städten und Gemeinden mit Mietenstufe 3 und höher angemessene Mietwohnungen zu sozialverträglichen Mieten für Thüringer Einwohner geschaffen werden. In allen übrigen Regionen des Freistaats soll durch Neubau vorrangig qualitativer Wohnungsfehlbedarf (z. B. Mangel an barrierefreien/ altersgerechten Wohnungen) gedeckt werden.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken bzw. der zu fördernden Wohnungen, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sowie für eine ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnungen bieten.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung mit einem Baudarlehen, welches durch direkte Zuschüsse und einen Tilgungszuschuss ergänzt werden kann.
Die Höhe der Fördermittel richtet sich nach der von der Bewilligungsstelle festgestellten Höhe der förderfähigen Kosten. Der Fördersatz (Summe des Baudarlehens und der direkten Zuschüsse beträgt bis zu 80 v. H. der förderfähigen Kosten. Bauvorhaben werden nur gefördert, wenn der Zuwendungsempfänger zur Deckung der Gesamtkosten eine angemessene Eigenleistung erbringt. Die Eigenleistung gilt als angemessen, wenn sie wenigstens 20 v. H. der förderfähigen Kosten beträgt. In besonders begründeten Fällen kann die Bewilligungsstelle eine geringere Eigenleistung zulassen, jedoch nicht weniger als 10 v. H. der förderfähigen Kosten. Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn sich auf Grund der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 4.000 Euro/Wohnung errechnet.
Die Laufzeit des Baudarlehens wird auf 20 Jahre festgesetzt, in besonderen Konstellationen kann die Laufzeit des Baudarlehens auf bis zu 25 Jahre verlängert werden.
Das Baudarlehen ist für die Dauer der Laufzeit zinsfrei.
Der Bindungszeitraum für die Miet- und Belegungsbindungen beträgt mindestens 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen.
Die Kumulierung von Fördermitteln (z. B. mit Städtebaufördermitteln, mit Mitteln der Dorferneuerung) ist zulässig. Eine Integration in raumbezogene oder eine Kopplung mit nachhaltigkeitsbezogenen Förderprogrammen ist erwünscht.